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Tiroler Tageszeitung – Die Ritterin am Hochzeitstag

Die Ritterin am Hochzeitstag

Die Wahl der Trauzeugen ist für viele Brautpaare eine wichtige Angelegenheit. Die meisten ehren auf diese Weise einen Freund oder Verwandte. Für die Auserwählten ist dieses Ehrenamt jedoch nicht immer eine leichte Aufgabe, denn ihre Dienste und Pflichten beginnen schon lange vor dem Hochzeitstag.
Sie sind die Organisatoren im Hintergrund. Sie kennen den zeremoniellen Ablauf des Abends aus dem Effeff. Aufmerksamkeit und Hilfsbereitschaft gehören ebenso zu ihren Tugenden wie Bescheidenheit und Zurückhaltung: die Trauzeugen.

In der Praxis handelt es sich bei den Trauzeugen zumeist um enge Freunde, die schon seit vielen Jahren gemeinsam mit dem Brautpaar durchs Leben gehen. „Mit der Ernennung zu den Trauzeugen hebt man diese Personen von der restlichen Hochzeitsgesellschaft ab und lässt ihnen eine besondere Ehre zukommen“, weiß Elisabeth Berlinger, Hochzeitsplanerin von „Your perfect day“ in Tirol, Vorarlberg und in der Schweiz. Die Aufgaben eines Trauzeugen gehen über eine Unterschrift am Hochzeitstag hinaus: Zwar haben die Trauzeugen keinerlei rechtliche Verpflichtungen, trotzdem werden von ihnen bestimmte „Freundschaftsdienste“ erwartet. „Die Trauzeugin hilft bei der Suche nach dem perfekten Hochzeitskleid, begleitet die Braut zum Friseur, unterstützt sie bei wichtigen Entscheidungen und greift ihr bei der Planung unter die Arme“, erklärt die 32-Jährige. Vor allem die Braut könne am Hochzeitstag kurzzeitig die Nerven verlieren. Genau dann sei die Trauzeugin oft diejenige, die einen kühlen Kopf bewahrt und der nervösen Braut Zuspruch gibt und ihr Beistand leistet.

Bei den männlichen Trauzeugen sieht das Aufgabengebiet hingegen anders aus. Denn bei ihnen stehe meist die Organisation des Polterabends im Mittelpunkt, für den sie oft tief in die Tasche greifen müssen.

Außerdem überlegen sich die Trauzeugen mal mehr oder weniger lustige Überraschungen für das Brautpaar. „Sehr populär ist ein Wunschbaum. Im Vorfeld werden dabei kleine Wunschzettel an die Hochzeitsgäste verschickt und am Hochzeitstag dann an den Baum gebunden“, weiß Berlinger. Das traditionelle „Reiswerfen“ ist bei den meisten Paaren hingegen unbeliebt. „Der Reis wird oft keineswegs liebevoll über das Brautpaar gestreut, sondern mit Wucht auf die frisch Getrauten geschmettert“, so die Hochzeitsplanerin. Auch wenn die Trauzeugen vor Hochzeitsstreichen oftmals nicht zurückschrecken, wäre (kirchen-) rechtlich gesehen eine katholische Trauung ohne sie gar nicht möglich.
„Seit 1917 sind für Eheschließungen in der katholischen Kirche zwei Personen notwendig, die das Ehegelöbnis bezeugen“, weiß Bertram Zotz vom Bischöflichen Eheamt in Innsbruck. Vorher hätten Heiratswillige nur im Angesicht der Kirche geheiratet. Doch damit folgte das Problem der Nachweisbarkeit. Vor allem in adeligen Kreisen „entledigte“ man sich des Partners kurzerhand, indem man die Ehe einfach leugnete, weiß Zotz. Mit den Trauzeugen sei dieses Problem gelöst. Ein Wermutstropfen jedoch bleibt: Eine rein kirchliche Eheschließung ist staatlich nicht anerkannt. Dafür müsse das Brautpaar – auch in Anwesenheit von zwei Trauzeugen – vor einen Standesbeamten treten.

Aber wer darf eigentlich als Trauzeuge fungieren? „Sie müssen weder volljährig noch katholisch sein. Sie müssen nicht einmal Mitglied der Kirche sein“, erklärt Zotz. Einzige Bedingung: Der Trauzeuge muss geistig in der Lage sein, die Ehe zu bekunden. Außerdem sollte er sich das gut überlegen, das Ehrenamt kann nämlich nicht „zurückgegeben“ werden. Ebenso wenig können andere Personen als Trauzeugen nachbenannt werden. Auch in der evangelischen Kirche in Österreich sind zwei Trauzeugen vorgesehen.

Kürzlich diente in Großbritannien sogar ein elfjähriger Hund für seine Besitzer als Trauzeuge. Dass ein Tier die Aufgabe des Trauzeugen übernimmt, sei in Österreich aber generell nicht möglich.

INTERVIEW: Miriam Hotter

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